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meincare mobil – Die verschiedenen Arten der Pflege

individuelle Betreuungslösungen

Die verschiedenen Arten der Pflege:

Stationäre Pflege
Teilstationäre Pflege
Ambulante Pflege
Verhinderungspflege
Intensivpflege
Vollzeitpflege
Kurzzeitpflege
Palliativpflege

Gemäß unseres Portfolio bieten wir Leistungen in folgenden Pflegearten an:

Ambulante Pflege (Intensivpflege-WG)
Verhinderungspflege
Intensivpflege (für Kinder und Erwachsene)
Vollzeitpflege
Palliativpflege
Was ist Behandlungspflege?
Die Antwort folgt in kürze.
Was ist ambulante Intensivpflege?
Die Antwort folgt in kürze.
Die von uns erbrachten Pflegearten sind im Sozialgesetzbuch (SGB) V (Behandlungspflege; Intensivbehandlungspflege) und im SGB XI (Grundpflege) definiert.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung
§ 3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege
Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.

§ 4 SGB XI Art und Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Kostenerstattung, soweit es dieses Buch vorsieht. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird.
(2) Bei häuslicher und teilstationärer Pflege ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung. Bei teil- und vollstationärer Pflege werden die Pflegebedürftigen von Aufwendungen entlastet, die für ihre Versorgung nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit erforderlich sind (pflegebedingte Aufwendungen), die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung tragen die Pflegebedürftigen selbst.
(3) Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige haben darauf hinzuwirken, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.

Gemäß der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält das Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen, die Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU unterstützen.

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